Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wird der Energieausweis auch im Bestand schrittweise Pflicht für Verkäufer und Vermieter. Käufer und Mieter haben das Recht, den Energieausweis vorgelegt zu bekommen.
Was Sie rund um den Energieausweis wissen müssen – das Wichtigste von Immobilien-KÖNIG, Ihrem Partner rund um die Immobilie in Würzburg.
Die Fristen für die Vorlage von Energieausweisen:
Der Energieausweis schrittweise auch für Bestandsgebäude zur Pflicht.
Hier die wichtigsten Termine:
1. Juli 2008
Ausweispflicht für Wohnimmobilien mit Baujahr 1965 oder früher
1. Oktober 2008
Wahlfreiheit zwischen Energieausweis-Arten endet, Verbrauchsenergieausweis nur noch zulässig für
-Wohngebäude mit ab November 1977 gestellten Bauanträgen
-Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten
1. Januar 2009
Ausweispflicht auch für Wohnimmobilien mit Baujahr nach 1965
1. Juli 2009
Ausweispflicht für Nichtwohngebäude
... und warum Sie sofort aktiv werden sollten.
1. Mit der neuen Energieeinsparverordnung vom 1. 10. 2007 ist klar: Der Energieausweis wird schrittweise Pflicht für die Verkäufer und die Vermieter jeder Art von Immobilie. Käufer und Mieter haben künftig das Recht, ihn vorgelegt zu bekommen – und sie werden in der Regel schon ab sofort danach fragen, unabhängig davon, ob für einen bestimmten Gebäudetyp die Ausweispflicht schon greift.
2. Bis Oktober 2008 besteht weitgehende Wahlfreiheit zwischen beiden Arten des Energieausweises: Der verbrauchsorientierte benötigt weniger Aufwand und ist damit günstiger als der bedarfsorientierte, der für viele Ein- und Zweifamilienhäuser vorgeschrieben werden wird. Wenn Sie sich als Hauseigentümer schon jetzt den Energieausweis nach Verbrauch ausstellen, haben Sie für zehn Jahre Ihrer Pflicht Genüge getan.
3: Nur wenn Sie möglichst bald den energetischen Stand Ihres Gebäudes in Erfahrung bringen, können Sie rechtzeitig vor einem eventuellen Verkauf oder einer Neuvermietung, durch eine geplante und in sich abgestimmte Sanierung, Ihre Immobilie auf ein gutes Niveau heben. Bei unvorteilhaften Ausweisergebnissen können Sie die Modernisierungsempfehlungen über eine gegebenenfalls staatlich bezuschusste Vor-Ort-Energieberatung auf Wirtschaftlichkeit und Fördermittel überprüfen lassen.
Die Pflicht zum Energieausweis:
Was passiert, wenn Sie säumig bleiben?
Verstöße gegen die Vorlagepflicht des Energieausweises regelt die Energieeinsparverordnung sehr klar: Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit € 5.000,- bis € 15.000,- geahndet.
Was kostet er?
Die Deutsche Energieagentur, auf deren Testversuchen die Regelungen zum Energieausweis in der Energieeinsparverordnung basieren, veranschlagt für den verbrauchsorientierten Energieausweis 50 bis 100 Euro, für den bedarfsorientierten 100 bis 250 Euro. Bei größeren Einheiten kann das aber deutlich mehr werden, weil gutachterliche Gebäudeaufnahmen nötig sind.
DENA warnt (26. Juli 2007) vor Energieausweisen zu Billigpreisen ab 9.90 Euro. „Der Energieausweis zum Dumpingpreis erweist sich oft als Mogelpackung“ und entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen, sei damit ungültig. Es drohten Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.
Immobilien-KÖNIG rät: Sie vermeiden dieses Risiko, indem Sie klären, ob der Aussteller Knowhow in Sachen Energieberatung hat, zertifiziert nach BAFA ist o.ä. Modernisierungsempfehlungen sind ein Muss.