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Seit August 2006 haben Sie als Vermieter das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
zu beachten. Neuvermietungen sind für Sie nun zu einer heiklen Angelegenheit geworden, bei der Ihnen Schadensersatz und Schmerzensgeld drohen. Dabei ist nicht allein entscheidend, dass Sie Ihre Mieter diskriminierungsfrei auswählen, sondern ebenso, dass Sie dies nötigenfalls auch beweisen können.
Zunächst kann etwas Entwarnung gegeben werden: Anders als ursprünglich geplant, gelten alle Diskriminierungstatbestände jetzt nur noch für Vermieter, die mehr als 50 Wohnungen vermieten.
Sie als privater Vermieter haben somit allein die Diskriminierungsverbote „Rasse" und „Ethnische Herkunft" zu beachten.
Diskriminierung kann teuer werden:
Werden sie nicht beachtet, können diskriminierte Wohnungsbewerber den Vermieter von nun an verklagen. Gegebenenfalls wäre etwa die Mietdifferenz zu erstatten, wenn ein Bewerber eine andere Wohnung zu ungünstigeren Bedingungen anmieten musste. Auch Schmerzensgeld könnte er fordern. In welcher Höhe lässt sich noch nicht sagen. Dazu wird man die ersten Urteile abwarten müssen.
Eins ist aber klar: Für eine Klage bleibt dem abgelehnten Wohnungsbewerber nicht viel Zeit, denn er muss sie innerhalb von zwei Monaten nach seiner Ablehnung bei Gericht eingereicht haben. Hält er diese Frist nicht ein, wurde seine Klage schon deshalb abgewiesen werden.
Mieter muss Indizien vortragen:
Grundsätzlich ist es für Sie als Vermieter erfreulich, dass Ihr Mietinteressent seine Diskriminierung beweisen muss. Allerdings - und dies ist für Sie eine Tücke des Gesetzes - brauchte der Mieter hierfür nur Indizien anzuführen. Etwa den Umstand, dass er anderer Hautfarbe ist. Nun wären Sie am Zug: Jetzt müssten Sie nachweisen, dass dessen Ablehnung nicht aus diskriminierenden Motiven erfolgte, sondern weil sie sachlich gerechtfertigt war.
Schützen sie sich davor !!!
Wir bieten Ihnen den rechtssicheren Weg in allen Belangen rund um Ihre Vermietung.
So können Sie sich vor möglichen Klagen abgelehnter Bewerber effektiv schützen.
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