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Der Energiepass wird auch für die Vermietung im Jahr 2008 Pflicht.
Ab Juli 2008 sind Mieteigentümer verpflichtet Mietinteressenten bei der Neuvermietung von Gebäuden oder Wohnungen einen Energiepass vorzulegen.
Die genauen Regelungen werden in der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2006 veröffentlicht. Es ist davon auszugehen, dass in der Verordnung ausreichend lange Übergangszeiten für die Erstellung von Energiepässen vorgesehen werden.
Der Energiepass gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Mithilfe einer farbigen „Klassifizierung“ ermöglicht er auch Verbrauchern ohne technische Vorkenntnisse eine rasche Orientierung und eine Einordnung des Gebäudes. Damit bietet er Mietern von Wohnungen und Gebäuden eine schnelle Entscheidungshilfe vor der Mietentscheidung.
Der Energiepass nutzt nicht nur den Verbrauchern. Er ermöglicht es Vermietern, die in die energetische Sanierung ihres Gebäudes investiert haben, sich am Marktgegenüber Mitbewerbern zu profilieren und mit der Energieeffizienz ihres Gebäudes zu werben.
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