Immobilien-KÖNIG
Augustinerstraße 12
97070 Würzburg

Telefon: 0931 - 174 63
Fax: 0931 - 404 56 56
Handy: 0174 - 832 97 84



USt.-Id: 257/238/50714
Geschäftsinhaber: Roland König

Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO durch die Stadt Würzburg.

 
   

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1.   
  a)
Behandlung von Angeboten
Angebote und Mitteilungen von Immobilien-KÖNIG aus denen die Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrages hervorgeht, sind ausschließlich für den Adressaten bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung von Immobilien-KÖNIG an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der vereinbarten Provision.
  b) Ist dem Auftraggeber die Verkäuflichkeit bzw. Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, hat er dies Immobilien-KÖNIG unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen schriftlich mitzuteilen.
2.
  a)
Vertragsabschluss
Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages durch den Nachweis oder die Vermittlung von Immobilien-KÖNIG ist zu deren Gunsten eine Provision verdient und fällig. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartner zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur wesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag abgeschlossen wird. (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf).
  b) Immobilien KÖNIG hat Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluss. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit von Immobilien KÖNIG, so ist ihm vom Auftraggeber unverzüglich Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Immobilien-KÖNIG auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen.
  c) Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet,
Immobilien KÖNIG unverzüglich schriftlich zu informieren.
3. Provision                                                                                                                                                   Folgende Provisionssätze sind im Erfolgsfalle zu zahlen. Die Provisionssätze gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist.

-  An- und Verkauf, berechnet aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie:
   Vom Käufer und Verkäufer                         je 3% zzgl. 19% MwSt.

-  Erbbaurecht:
   Vom Erbbaugeber und Erbbaunehmer           je 3% zzgl. 19% MwSt.

-  An- und Vermietung
   Mieter                                                   je 2 Monatsnettomieten zzgl. 19% MwSt.

Sollte eine Staffelmiete vereinbart sein, so ist die Durchschnittsmiete der vereinbarten Vertragslaufzeit als Berechnungsgrundlage für die Provision maßgebend.

Im Falle der Bestellung oder Übertragung eines Erbbaurechts ist Berechnungsgrundlage für die Provision der Wert des Erbbaurechts. Dieser errechnet sich aus den während der Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages fälligen Erbbauzinsen unter Anwendung eines Abzinsungssatzes in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes der EZB. Hinzugerechnet wird ein etwaiger Preis für die Bestellung oder Übertragung des Erbbaurechtes.
Die Provisionssätze erhöhen sich jeweils um die gesetzliche Mehrwertsteuer.
4. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht Immobilien-KÖNIG auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von Immobilien KÖNIG vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen. 
5. Tätigkeit für den anderen Vertragspartner
Immobilien-KÖNIG ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
6. Haftungsausschluss
Die von Immobilien-KÖNIG gemachten Angaben bezüglich der Immobilie beruhen auf den erteilten Informationen durch Dritte, namentlich durch den Verkäufer/ Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u. ä. kann Immobilien KÖNIG daher nicht übernehmen. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass das angebotene Objekt nicht bzw. anderweitig verkauft/ vermietet wird. Im übrigen haftet Immobilien KÖNIG nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren von dem Zeitpunkt an, an dem der Anspruch entstanden ist, spätestens aber 3 Jahre nach Beendigung des Auftrages.
7. Ersatzansprüche
Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers, welches das mögliche Entstehen eines Provisionsanspruchs verhindert, berechtigt Immobilien KÖNIG insbesondere zum Ersatz seines sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis.
8. Datenschutz
Der Auftraggeber wird gemäß § 33Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass Immobilien-KÖNIG personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen verarbeitet.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Würzburg

 
   


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